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Rechtsanwältin Susanne Tieben
Turmstraße 15
45721 Haltern am See
Telefon: 02364 – 60 73 200
Fax: 02364 – 60 73 199

Bürozeiten:

Mo-Fr 9 – 13 Uhr,

Mo, Di + Do 14 – 16 Uhr

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung (auch außerhalb der Bürozeiten)
eMail: info (at) rechtsanwaeltin-tieben.de
Die Schreibweise der eMail wurde bewusst so gewählt, um Spam eMails vorzubeugen.

RA Susanne Tieben ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Zugelassen als Rechtsanwältin in Deutschland (Berufsbezeichnung verleihender Staat)
berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG
Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA
Die Inhalte obiger berufsrechtlicher Regelungen (BRAO, BRAGO, BORA) sind auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereitgestellt.

Haftung
1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheberrecht
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4. E-Mail-Kommunikation und Entstehen des Mandatsverhältnisses
Es wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail unsicher ist, und dass eine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung ausgeschlossen ist. Mandatsverhältnisse kommen erst durch Annahmeerklärung der Kanzlei zustande. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung von E-Mails wird das Einverständnis zur unverschlüsselten Kommunikation unterstellt. Für telefonisch erteilte Informationen wird keine Haftung übernommen.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Informationspflichten gemäß § 5 TMG
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit dem 1.3.2007 das TDG. Die Informationspflichten, die vormals in § 6 TDG niedergelegt waren, finden sich nun inhaltsgleich (außer redaktionellen Änderungen) in § 5 TMG. Die Informationspflichten gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik „Berufsregeln“.

Durch das am 1.1.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden diese Pflichtangaben ergänzt.

Juristische Personen müssen zusätzlich zu Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind und dem Vertretungsberechtigten die Rechtsform und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden (§ 5 Nr. 1 TMG).

Weiterhin ist ein neuer § 6 Nr. 7 TMG eingefügt worden, wonach bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, diese Tatsache angegeben werden muss.

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
Durch das EHUG sind die Regelungen zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, die auch für RA-GmbHs und RA-Partnerschaftsgesellschaften gelten ( § 35a GmbHG, § 7 PartGG i.V.m. § 125a HGB), dahingehend klargestellt worden, dass diese Angaben auf Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form zu machen sind, d.h. sie gelten auch für e-mails und andere schriftliche Mitteilungen.